Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Klagen, das gegenständliche Vertragsverhältnis betreffend, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des für Voitsberg sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Die Ware selbst bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises alleiniges Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn die Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises verarbeitet oder weiterveräußert wird. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt sämtliche Forderungen gegen den Abnehmer an den Verkäufer ab, dies auch im Falle einer Verarbeitung. Reklamationen jeglicher Art können jedenfalls nur sofort bei Lieferung berücksichtigt werden. Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, welcher Art immer, die durch die gelieferte Ware nach der Übernahme durch den Kunden auftreten. Der Käufer ist alleine für die Einhaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes seiner Lieferfahrzeuge verantwortlich, der Käufer hält den Verkäufer für alle damit zusammenhängenden Schäden und Rechtsfolgen schad- und klaglos. Der Kunde nimmt die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die hier angeführt sind, zustimmend und unwiderruflich zur Kenntnis.